Warnwesten – ab 01.07.2014 auch in privat genutzten Fahrzeugen Pflicht!

Die Norm für die persönliche Schutzausrüstung für den professionellen Einsatz, die DIN EN 471,
hat sich zum 01.09.2013 geändert und findet nun auch im privaten Bereich Anwendung.
Zudem ändert sich auch die StVZO zum 01.07.2014.

Was ist neu bei der DIN EN ISO 20471:2013?


Die Warnwesten nach der vorherigen Norm dürfen auch weiter vertrieben und genutzt werden.
Viele weitere Bereiche der Norm wurden redaktionell überarbeitet und die Klasse I der Retrofeflektion gestrichen.
Ab sofort gibt es dementsprechend nur noch Warnkleidung der Klasse II.
Damit wurden die Reflexionsstufen für retroreflektierende Materialien vereinheitlicht.

Was ist neu bei der STVZO?

Ab 01.07.2014 musss in allen Fahrzeugen eine Warnweste nach der neuen DIN EN ISO 20471:2013 mitgeführt werden.
Das bedeutet, dass nicht nur wie in der Vergangenheit Fahrzeuge die gewerblich genutzt werden eine Warnweste mitführen müssen,
sondern auch alle privaten PKW's.

Die Warnwesten nach der vorherigen Norm dürfen auch weiter vertrieben und genutzt werden.

Ab 01.07.2014 können Sie nicht mehr ohne. Sie muss bei jeder Fahrt ihr ständiger Begleiter sein.
Führen Sie die Warnweste nicht mit, wird ein Verwarnungsgeld fällig.

Verbesserte Sichtbarkeit für alle Autofahrer die eine Panne oder einen Unfall haben und das Fahrzeug auf Landstraßen und Autobahnen
verlassen müssen. Und das bei Tag und Nacht.

Unterschiedliche Regelungen in anderen Ländern:

In vielen Ländern Europas sind Warnwesten im Privat-PKW bereits seit mehreren Jahren Pflicht.
Auch dann wenn man nur auf der Durchreise ist.
Egal ob auf einer Geschäftsreise, auf dem Weg in den Urlaub oder bei einer Tour durch die Berge –
die Warnweste gehört einfach ins Fahrzeug.

Die Regelungen der Mitführungspflicht in Europa sind nicht einheitlich.
Bitte informieren Sie sich hier individuell über die jeweiligen länderspezifischen Vorgaben.


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.



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